Mallorca-Police
Sicher mit dem Mietwagen das Ausland erkunden!
Wer ins Ausland reist und mit einem Mietauto auf Erkundungstour gehen will, sollte die richtige Versicherung für den Mietwagen im Gepäck haben. Sonst kann es richtig teuer werden.
Wer ins Ausland reist, der will auch was erleben. Und dafür bietet es sich an, mit einem Mietfahrzeug die Gegend zu erkunden, um Land und Leute besser kennenzulernen. Sei es im Getümmel einer italienischen Großstadt oder an der sonnigen Küste Andalusiens: In vielen Ländern sind die Preise für Mietwagen durchaus moderat, und man ist beim fröhlichen Urlaubstrip nicht auf Bus und Bahn angewiesen.
Niedriger Haftpflichtschutz im Ausland
Besteht auch in der Regel Versicherungsschutz für das gemietete Auto, vergessen viele Urlauber, dass die Versicherungssummen in vielen Ländern deutlich unterhalb der Absicherung in Deutschland liegen. So gilt zum Beispiel in der Türkei eine gesetzliche Versicherungssumme für Personenschäden von 350.000 Euro. Bei Sachschäden werden sogar nur 14.000 Euro erstattet. Dagegen haften Versicherer in der Bundesrepublik mit bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das ist ein gewaltiger Unterschied!
Bei einem Unfall können jedoch auch im Ausland hohe Forderungen an den Unfallverursacher entstehen. Schnell verschlingt ein Totalschaden sechsstellige Summen, wenn auch noch andere Personen geschädigt werden. Besteht dann kein zusätzlicher Versicherungsschutz, muss der Übeltäter die Differenz zum versicherten Betrag aus der eigenen Tasche zahlen.
Mit Mallorca-Police sicher unterwegs
Aber es gibt einen Versicherungsschutz, mit dem man das Risiko von Spritztouren im Ausland mit dem Mietwagen absichern kann. In vielen Kfz-Versicherungsverträgen ist eine sogenannte „Mallorca-Police“ als Extrabaustein enthalten. Mit diesem Zusatz lassen sich die niedrigen Versicherungssummen im Ausland auf das deutsche Niveau anheben. Ob man das eigene Auto dabei über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert hat, spielt keine Rolle. Der Schutz ist jedoch nur enthalten, wenn dies explizit im Kfz-Vertrag aufgeführt ist.
Viele Autovermieter verlangen übrigens eine Kreditkarte zur Sicherheit. Hier ist Vorsicht geboten! Urlauber sollten drauf achten, dass im Kreditkartenbeleg eine Höchstsumme eingetragen ist, damit der Vermieter im Schadensfall keine beliebig hohe Summe abheben kann. Nach Rückgabe des Autos sollte man sich einen Beleg aushändigen lassen, in dem verzeichnet ist, dass der Wagen ordnungsgemäß übergeben wurde.
Es empfiehlt sich zudem, den gewünschten Mietwagen über ein deutsches Online-Portal zu reservieren. Damit ist gewährleistet, auch zu Hause einen kompetenten Ansprechpartner nach einem Schaden zu haben. In diesem Sinne: Allzeit gute Fahrt!
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